Das Europäische Reifenlabel

Das Reifenlabel
(Beispielangaben Reifenlabel)

Ab dem 01.11.2012 gilt die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung EU/1222/2009, kurz EU-Reifenlabel genannt. Diese Verordnung gilt für alle neu produzierten Reifen ab KW27/2012.

Vorteile

Durch die Kennzeichnung der Reifen werden sowohl die wirtschaftlichen als auch die ökologischen Aspekte im Straßenverkehr durch die Europäische Union gefördert. Die erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr.

Nachteile

Viele Testkriterien können bei dem Reifenlabel nicht berücksichtigt werden. Das Zusammenfassen aller Eigenschaften in 3 bis 4 Werte bietet dem Kunden eine gewissen Tranzparenz, jedoch keine allgemeine Aussage für alle möglichen Fahrsituationen.

Laut Aussagen der Hersteller sollten Sie sich nicht allein auf diese Werte stützen und viel mehr auch den aktuellen Reifentests (z.B. des ADAC) eine große Bedeutung schenken.

Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung

Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung gibt Auskunft über die Eigenschaften der Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und des externes Rollgeräuschs. Es ist bindend für alle PKW-, LLKW- und LKW-Reifen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.

Die neue EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winterreifen. Die getesteten Kriterien sind für Winterreifen ebenfalls Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch. Ein zusätzliches Kriterium speziell für Winterreifen, z.B. Schneegriff oder Bremsen auf Eis, ist nicht berücksichtigt. Zur Zeit findet innerhalb der zuständigen EU-Gremien eine Diskussion über eine besondere Kennzeichnung von Winterreifen statt.

Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer genauestens auf einen ausreichenden Bremsweg zu achten.

Welche Kriterien werden von dem neuen EU-Reifenlabel bewertet?

 

 
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
 
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30% verkürzen. Bei einem normalen PKW mit einer Geschwindigkeit von 80km/h kann der Bremsweg um bis zu 18 m kürzer sein*.
 
Nicht alle Hersteller müssen/können Angaben zu dieser Klassiefierung machen.
 
Der Reifen liegt mehr als 3dB unterhalb der in der Verordnung 661/2009/EG festgelegten Geräuschgrenzwerte
 
Diese Klassifizierung entspricht dem EU-Standard-Grenzwert gemäß der Verordnung 661/2009/EG, der ab 11/2012 gültig ist.
 
Diese Klassifizierung entspricht dem EU-Standard-Grenzwert gemäß der Richtlinie 2001/43/EG, der bis 10/2012 gültig ist. Ein so gekennzeichneter Reifen rollt lauter ab, als es die Vorgaben der EU-Richtlinien ab November 2012 zulassen.
Reifenlabel - Testkriterien

[Quelle: www.dasreifenlabel.de]

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